Transparenz- und Compliancestandards der GGKNW
In Übereinstimmung mit den allgemeinen
ethischen Grundlagen im Wohlfahrtswesen
GGKNW verpflichtet sich zur Einhaltung der nachstehend aufgeführten Transparenz- und Compliancestandards. Wir wirken darauf hin, dass diese Standards auch in allen Untergliederungen der Organisaion, bis hin zu externen Arbeitsgruppen von Ehrenamtlichen zur Anwendung kommen. Dabei ist immer eine angemessene Relation von Transparenzanforderungen, Zusammenstellung und Größe entsprechend zu berücksichtigen. Darüber hinausgehende Transparenz- und Compliancestandards für Teilbereiche unserer Organisaion, oder externe Arbeitsgruppen mit Kooperationspartnern sind möglich.
Die Standards der GGKNW werden mit dem Ziel ihrer Weiterentwicklung einer regelmäßigen, externen Überprüfung unterzogen. Die Angaben im Text entsprechen dem Stand vom 01.01.2024. Für Anregungen hinsichtlich der Verbesserung und Weiterentwicklung dieser Regelungen können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden unter: info@ggknw.de
Transparenz
Name, Sitz, Anschrift, Kontaktdaten, Registereintragungen und Gründungsjahr sind durchgängig, deutlich und in verständlicher Art und Weise öffentlich zugänglich zu machen (unter anderem auf der eigenen Webseite: www.ggknw.de).
Die Satzung oder auch andere Organisationsvorschriften, sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele verfolgt und wie diese erreicht werden sollen (z.B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien) sind durchgängig, deutlich und in verständlicher Art und Weise öffentlich zugänglich zu machen (unter anderem auf der eigenen Webseite: www.ggknw.de).
Erklärungen und Erläuterungen über Art und Umfang der Ausrichtung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft, sind durchgängig, deutlich und in verständlicher Art und Weise öffentlich zugänglich zu machen (unter anderem auf der eigenen Webseite: www.ggknw.de).
Die Zusammensetzung, Struktur, Aufgaben und Befugnisse der wesentlichen Entscheidungsgremien und Entscheidungsträger (z. B. Geschäftsführung, Vorstand, Verwaltungsrat, Aufsichtsorgane und Beiräte), Zentrale Entscheidungs- und Beschlussorgane, Bestimmung von Zielen und Strategien sind durchgängig, deutlich und in verständlicher Art und Weise öffentlich zugänglich zu machen (unter anderem auf der eigenen Webseite: www.ggknw.de).
Der Bericht über die Tätigkeiten im Berichtszeitraum (Arbeits- Übersichts- u. Tätigkeitsbericht) hat jeweils zeitnah, verständlich und so umfassend zu informieren, dass mit einem vertretbarem Aufwand Außenstehenden einen guten und anschaulichen Eindruck von wesentlichen Tätigkeiten der Organisation erlangen können. Diese sind öffentlich zugänglich zu machen (unter anderem auf der eigenen Webseite: www.ggknw.de).
Die Personalstruktur der hauptberuflichen Mitarbeitender, nebenberuflichen Mitarbeiter, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Freiwilligendienstleistende und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sind in geeigneten Berichten durchgängig, deutlich und in verständlicher Art und Weise öffentlich zugänglich zu machen (unter anderem auf der eigenen Webseite: www.ggknw.de).
Mittelherkunft: Angaben über die Spenden, Zuwendungen und Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- / Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z.B. Spenden, Mitglieds und Förderbeiträge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und / oder der Vermögensverwaltung sind in geeigneten Berichten durchgängig, deutlich und in verständlicher Art und Weise öffentlich zugänglich zu machen (unter anderem auf der eigenen Webseite: www.ggknw.de).
Mittelverwendung: Angaben über die Verwendung der Mittel der Körperschaft (Mittelverwendung), dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Gewinn und Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz, sind in geeigneten Berichten durchgängig, deutlich und in verständlicher Art und Weise öffentlich zugänglich zu machen (unter anderem auf der eigenen Webseite: www.ggknw.de).
Bis spätestens zwölf Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres wird eine vollständige, aussagekräftige und geprüfte Rechnungslegung über das Geschäftsjahr vorgelegt.
Eine (mögliche) gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z. B. auch eventuelle Verflechtungen und/oder Abhängigkeitsverhältnisse mit Verbänden, Lobby- oder anderen Wirtschaftsgruppen, einzelnen Unternehmen und anderen Institutionen, ist in geeigneten Berichten durchgängig, deutlich und in verständlicher Art und Weise öffentlich zugänglich zu machen (unter anderem auf der eigenen Webseite: www.ggknw.de)
Einzelne Zuwendungen und Spenden von juristischen Personen, oder auch von Privatpersonen, die mehr als zehn Prozent der gesamten Jahresumsätze ausmachen, werden entsprechend als „Großspenden von juristischen, resp. von Privatpersonen“ gekennzeichnet. Dies ist in geeigneten Berichten durchgängig, deutlich und in verständlicher Art und Weise öffentlich zugänglich zu machen (unter anderem auf der eigenen Webseite: www.ggknw.de).
Für jedes Geschäftsjahr erstellt der Verwaltungsrat einen Transparenzbericht auf der Grundlage der satzungsgemässen 'Transparenz- & Compliance-Regelungen der Körperschaft, unter Einbeziehung einer externen Auditsttelle, der jeweils inhaltlich vollumfänglich öffentlich zugänglich gemacht wird.
Compliance
Es gibt angemessene und deutlich ausgewiesene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen (innerhalb der GGKNW), in denen eindeutig geregelt ist, wer in welchem Verhältnis zu Entscheidungen und Vertretungen befugt ist. Durch die klare Trennung in der Organisation, von Leitung und Aufsicht werden beide Funktionen wirksam wahrgenommen und Interessenkonflikte weitestgehend vermieden. Die Aufgaben und Kompetenzen der Leitungs- und Aufsichtsorgane sind in den Satzungen und entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt. Die Aufsichtsorgane verfügen über die erforderlichen Qualifikationen und sind bei der Ausübung ihrer Täigkeiten zu unterstützen.Das Aufsichtsorgan ist die Mitgliederversammlung und der Verwaltungsrat, die über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Sie werden von der Geschäftsführung und dem Hauptgeschäftsführer, zusammen mit entsprechenden Beratungsgremien, proaktiv in ihrem Wirken unterstützt.
Es gibt Strukturen und Prozesse in der Körperschaft (GGKNW), die eine angemessene Planung, Akquise/Beschaffung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung gewährleisten. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden ausschließlich nur für die angegebenen Zwecke und die damit verbundenen notwendigen Verwaltungsausgaben eingesetzt. Jedwelche Verwendung von Mitteln der Körperschaft folgt nachvollziehbar und deutlich, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.
Die GGKNW-Geschäftsstelle (und angeschlossene Teilbereiche) arbeitet mit einem fortlaufend aktualisierten Qualitäts-Management-Handbuch. In diesem sind die Strukturen und Prozesse verbindlich festgehalten. Der Rechnungsprüfer prüft darüber hinaus jährlich die „Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung“ nach § 53 Haushalts-Grundsätze-Gesetz.
Bei den Vergütungen werden der Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation und Verantwortung der jeweiligen Position und der branchenübliche Rahmen berücksichtigt. Für öffentlich geförderte Stellen gilt das Besserstellungsverbot gemäß § 44 BHO.
Alle Beschäftigungsverträge -von leitenden Mitarbeitern- (inkl. der evt. zusätzlichen Vergütungen und sonstigen Vorteile) werden immer einer externen Auditstelle zur neutralen Beurteilung über die Einhaltung der Verhältnismässigkeit vorgelegt.
Kontakt Transparenz & Compliance-Management: (compliance@ggknw.de)