Aufsichtsgremien der GGKNW
Graf d'Irumberry de Salaberry Gemeinnützige Gesellschaft
zur Förderung der Kultur Kunst & Nachhaltigkeit in der Wirtschaft (GGKNW) mbH
Anerkannte gemeinnützige Körperschaft nach AEAO zu § 52
GGKNW Gremien der Körperschaft
Verwaltungsrat
Verwaltungsrat
Die Gesellschaft hat einen Verwaltungsrat. Dieser wird geleitet durch einen Vorsitzenden. Der Verwaltungsrat dient in seinem Handeln den Aufsichts- & Complianceregelungen gegenüber der Gesellschaft und deren Förderzielen, gerade hinsichtlich der Tranzparenz der Tätigkeiten der Gesellschaft im Allgemeinen und der Mittelverwendung.
Dem Verwaltungsrat obliegt auch die Beratung und Information der Gesellschafterversammlung zu Fragen der täglichen Verwaltungsarbeit, des operativen Geschäfts, der Ausrichtung und der Verwirklichung des Unternehmensgegenstands im Allgemeinen. Der Verwaltungsrat ist zu allen Angelegenheiten und Entscheidungen zu hören, die über die tägliche Geschäftsführung hinaus gehen. Die Mitglieder des Verwaltungsrates arbeiten ehrenamtlich. Sie haben keinen Anspruch auf eine Vergütung, sondern erhalten nur Auslagenersatz.
Büro des Verwaltungsrates: verwaltungsrat@ggknw.de
Vorsitzender des Verwaltungsrates:
Herr Dr.jur. Graf d'Irumberry de Salaberry
(vors.verwaltungsrat@ggknw.de)
Mitglieder des Verwaltungsrates:
Frau Dr. Meibach (dr.k.meibach@ggknw.de)
Herr Dr. Werner Schmidt (dr.w.schmidt@ggknw.de)
Das oberste Aufsichtsgremium und Leitungsorgan der Körperschaft
Dem Verwaltungsrat obliegt die Aufsicht über die Geschäftsführung
GGKNW Gremien der Körperschaft
WissenschaftlicherBeirat
Der Wissenschaftsrat, oder Wissenschaftlicher Beirat der GGKNW hat eine tragende Aufsichtsfunktion innerhalb der Körperschaft.
Ihm obliegt die Beratung der Geschäftsführung der Gesellschaft, des Verwalungsrates und der Gesellschafterversammlung zu den fachspezifischen Themen und Fragen der fachlichen Möglichkeiten einer sachgerechten Beurteilung hinsichtlich der Einordnung von eventuellen Förderprojekten und der Umsetzung der Förderziele in den einzelnen Bereichen.
Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats arbeiten ehrenamtlich. Sie haben keinen Anspruch auf eine Vergütung, sondern erhalten nur Auslagenersatz.
Büro Wissenschaftlicher Beirat: (wiss-beirat@ggknw.de)
Frau E. Singer (e.singer@ggknw.de)
Aufsichtsgremium zur fachspezifischen Themen der Förderziele
Dem Wissenschaftlichen Beirat obliegt die Beratung des Verwaltungsrates, der Geschäftsführung, und der Gesellschafterversammlung
GGKNW Gremien der Körperschaft
Rechnungsprüfungsstelle
Die Aufgabe der Rechnungsprüfungsstelle der GGKNW ist die Aufsicht über das ordnungsgemäße (und Satzungsgemäße) Accounting der Körperschaft und die Prüfung der zwischenzeitlichen und abschließenden Rechnungslegung zum Ende des Geschäftsjahres, sowie auch die Prüfung der allgemeinen Wirtschaftsführung der Gesellschaft.
Die Aufsicht über die sparsame und satzungsgemäße Verwendung der Spenden und Zuwendungen (Mittelverwendungsaufsicht) wird durch die (Teil)-Spartenrechnung der Rechnungsprüfungsstelle ermöglicht. Die Befindungen und Empfehlungen der Rechnungsprüfungsstelle werden den anderen Aufsichtsorganen der Körperschaft zur Verfügung gestellt.
Kontakt Rechnungsprüfungsstelle: (rechnungspruefung@ggknw.de)
Herr Luz Kalber (l.kalber@ggknw.de)
Aufsichtsorgan der finanztechnischen Verwaltung der Organisation
Der Rechnungsprüfungsstelle obliegt die Aufsicht und Prüfung der Satzungs- und ordnungsgemäßen Finanzvorgänge der Gesellschaft
GGKNW Gremien der Körperschaft
Auditstelle
Der Verwaltungsrat hat unter gebührender Berücksichtigung der Kosteneffizienz und des Mehrwertes eine interne Prüfstelle geschaffen, die ihre Aufgaben unter Einhaltung einschlägiger internationaler Normen wahrnimmt.
Aufgabenstellung, Befugnisse und Verantwortung der internen Auditstelle werden in der internen Audit-Charta geregelt und bedürfen der Zustimmung des Verwaltungsrates.
Der jährliche Prüfplan einer internen Auditstelle wird von ihrem Leiter erstellt. Er wird vom Verwaltungsrat überprüft und genehmigt. Die interne Auditstelle teilt dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung ihre Feststellungen und Empfehlungen mit.
Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung gewährleisten die regelmäßige Überwachung der Umsetzung der Empfehlungen der Auditstelle.
Kontakt Rechnungsprüfungsstelle: (rechnungspruefung@ggknw.de)
Herr Luz Kalber (l.kalber@ggknw.de)
Aufsichtsorgan des unabhängigen und umfassenden Controllings
Der Auditstelle obliegt die Aufsicht und Beurteilung aller relevanten Vorgänge der Körperschaft mittels 'Gegenprüfung'
Hierunter fällt auch die Aufsicht & Beurteilung der satzungsgemäßen (Spenden)-Mittelverwendung
GGKNW Gremien der Körperschaft
Projektbeiräte
Projektbeiräte können jeweils für bestimme Projekte eingerichtet werden, um die Koordination, Planung und die Aufsicht über die praktische Ausführung zu übernehmen. Den Projektbeiräten obliegt die fachliche Beratung der Geschäftsführung zu Fragen der Möglichkeiten der ideellen und/oder materiellen, sachdienlichen Förderung und praktischen Unterstützung des jeweiligen Projektes. Zudem unterstützen sie die Körperschaft natürlich auch hinsichtlich der Aufsicht über die gute Ausführung der Projekte, sowie die sachgerechte und sparsame Verwendung der Fördermittel.
Ein Projektbeirat kann auch unter der Bezeichnung: -Förderkreis- eingerichtet werden, der ein besimmtes Förderprojekt unterstützen und organisieren soll.
Die Mitglieder der Projektbeiräte arbeiten ehrenamtlich. Sie haben keinen Anspruch auf eine Vergütung, sondern erhalten nur Auslagenersatz.
Kontakt Projektbeiräte: (koordination.projektbeirat@ggknw.de)
Frau Marleen Klootwijk (m.klootwijk@ggknw.de)
Aufsichtsorgane der Förderarbeit an den einzelnen Projekten
Den Projektbeiräten obliegt die Unterstützung der Planung, Koordination, sowie Begleitung und Aufsicht bei der praktischen Umsetzung von Förderprojekten