AGB  der GGKNW

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB  der: Graf d'Irumberry de Salaberry Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der Kultur Kunst & Nachhaltigkeit in der Wirtschaft (GGKNW) mbH  im Nachfolgenden nur noch GGKNW gGmbH genannt  I  Anerkannte gemeinnützige Körperschaft nach AEAO zu § 52 - Gemeinnützige Zwecke (Die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft setzt voraus, dass ihre Tätigkeit der Allgemeinheit zugute kommt, § 52 Abs. 1 Satz 1 AO) Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf  I  Adresse der Geschäftstelle: Schloss Garath, Garather Schlossallee 19, 40595 Düsseldorf  I  E-Mail: info@ggknw (Gültige Fassung der AGB vom 01.01.2024)

A.1. Allgemeines

1.1. Die GGKNW gGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52, Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke‘ Abgabenordnung (AO).

1.2.  Gegenstand/Zweck (‘Förderungsziele‘) der Gesellschaft ist

  • A.   die Förderung von Kunst und Kultur

  • B.   die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, sowie des Naturschutzes einschließlich des Klimaschutzes

  • C.   die Förderung von Wissenschaft und Forschung

  • D.   die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit

1.3. Sofern GGKNW gGmbH Dienstleistungen erbringt, werden diese, sowie die dazu spezifisch geltenden Konditionen von GGKNW mit dem Auftraggeber (Kunden) individuell vereinbart unter Berücksichtigung und der (evt.) Gültigkeit der AGB (B.u.C.), welche automatisch ihre Anwendung und automatische Gültigkeit finden in der zugrundeliegenden Art des Geschäftsverhältnisses der GGKNW gGmbH und dem Vertragspartner.

1.4. Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse der GGKNW gGmbH (sofern nicht AGB B.u.C.) sowie für alle Zuwendungen und Spenden. Sämtliche Leistungen, einschliesslich Nebenleistungen von GGKNW erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser AGB oder gesonderter -schriftlicher- Vereinbarungen.

1.5. Gesonderte Vereinbarungen gehen diesen AGB im Falle von Abweichungen vor, soweit der Inhalt klar belegt werden kann. Die Bestimmungen dieser AGB gelten jeweils ergänzend zu den gesonderten Vereinbarungen. Abweichende Bedingungen (z.B. des Zuwenders, Spenders) werden nicht anerkannt, es sei denn, GGKNW gGmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

2. Gesonderte Vereinbarung / Vertrag

Ein gesonderter Vertrag kommt erst mit der beidseitigen Unterzeichnung einer individuell vereinbarten, schriftlichen Vereinbarung zustande.

3. Spendenvereinbarung

Eine Spendenvereinbarung kommt erst mit beidseitiger Unterzeichnung der mit dem Zuwender/Spender/Kunden individuell vereinbarten schriftlichen Spendenvereinbarung zustande. Dies gilt nicht für den Abschluss einer Spendenvereinbarung über die Spendenformulare auf den Webseiten (aller Handelsnamen und/oder Projektbezeichnungen) von GGKNW gGmbH. In den  letztgenannten Fällen kommt der Vertrag mit dem Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars zustande. Das Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars stellt eine verbindliche Willenserklärung für die Zahlung einer Spende an GGKNW gGmbH dar.

4. Spendengelder

4.1. Allgemeine Zuwendungen, Spenden, Gönnerbeiträge und Zustiftungen von Privaten oder von Unternehmen die fürGGKNW gGmbH bestimmt sind und nicht Zahlungen aufgrund von Dienstleistungen von GGKNW (Seminare, Coachings, Beratungen u. Ä.) sind, gelten als Spenden.

4.2. Spenden (Zuwendungen, Zustiftungen, etc.) an GGKNW gGmbH können im Geltungsbereich der Finanzgesetze der Bundesrepublik Deutschland von den Steuern abgezogen werden. GGKNW gGmbH ist in Deutschland nach Prüfung durch die Finanzbehörden des Landes NRW als gemeinnützige Organisation anerkannt und kann für Spenden eine ensprechende Spendenbescheinigung ausstellen, die von den zuständigen Finanzämtern akzeptiert wird. Etwaige und zukünftige Änderungen in der Steuergesetzgebung bleiben vorbehalten.

4.3. GGKNW gGmbH ist bestrebt, projektbezogene Spenden für das jeweilige Projekt zu verwenden. Wenn Spenden für ein gewähltes Projekt nicht (oder nicht völlig, oder nicht mehr) verwendet werden können, wird GGKNW die Spendengelder anderen -vergleichbaren- Projekten zuführen. Dies geschieht unter der satzungsgemässen Aufsicht und Protokollierung einer externen Auditstelle, als zuarbeitendes Gremium einer Mittelverwendungsaufsicht.

4.4. Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in gesonderten Vereinbarungen werden Rechnungen jeweils 10 Kalendertage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat auf das in der Rechnung angegebene Konto ohne Abzug zu erfolgen.

5. Allgemeine Bestimmungen

5.1 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen können gesonderte Vereinbarungen von beiden Parteien ordentlich und ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 6 Monaten auf Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden, frühestens jedoch ein Jahr nach Vertragsabschluss.

5.2. Aus wichtigen Gründen können gesonderte Vereinbarungen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar ist, etwa wenn:
a) eine Vertragspartei seinen Zahlungsverpflichtungen nach zweifacher Mahnung nicht nachgekommen ist.
b) eine Vertragspartei zahlungsunfähig geworden ist resp. über ihr Vermögen der Konkurs eingeleitet oder der Konkurs mangels Vermögens abgewiesen wird, oder
c) Aussagen oder Handlungen des Vertragspartners den Werten und Zielen der GGKNW zuwiderlaufen oder durch das Verhalten des Vertragspartners für die GGKNW ein Reputationsschaden entstehen kann.

5.3. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist vorbehaltlich einer abweichenden gesonderten Regelung mittels eingeschriebenen Briefes an die andere Vertragspartei zu richten. Kündigungen von Seiten des Vertragspartners sind an folgende Adresse zu senden:

GGKNW gGmbH
Geschäftsstelle: Schloss Garath

Schlossallee 19

40595 Düsseldorf
Deutschland

6. Informationen + Transparenz

GGKNW informiert jährlich mit einem Jahresbericht umfassend über die Mitteleingänge, Mittelverwendung und die dadurch realisierten Projekte in den jeweiligen Bereichen. Die jeweiligen Jahresberichte sind auf der Webseite ggknw.de zum Download verfügbar. GGKNW gibt keine Garantie, dass Informationen, welche durch GGKNW zugänglich gemacht werden, frei von Fehlern sind oder ohne Weiteres mit ausländischem Recht übereinstimmen.

7. Nutzung von Labels, Namen und Logos

7.1. GGKNW gewährt dem Vertragspartner das Recht, die Vertragsbeziehung zu GGKNW (und dem jeweiligen Projekt) Dritten bekanntzugeben und die eigene Unterstützung der GGKNW Projekte in den eigenen Kommunikationsmitteln, insbesondere der Webseite, dem Jahresbericht oder offiziellen Pressemitteilungen zu verwenden. Die Verwendung ALLER MARKEN der GGKNW gGmbH setzt die vorgängige schriftliche Zustimmung der GGKNW gGmbH voraus.

7.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche Änderungen aller Marken der GGKNW sowie (bei entsprechender vertraglicher Berechtigung) des/der GGKNW-Labels und damit in Zusammenhang stehenden Darstellungen innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der GGKNW zu vollziehen. Damit verbunden ist die Verpflichtung, sämtliches Marketingmaterial auf eigene Kosten innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter schriftlicher Mitteilung durch die GGKNW ebenfalls den neuen Darstellungen der jeweiligen Marken der GGKNW anzupassen.

7.3. Der Vertragspartner gewährt GGKNW ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht zur Verwendung des Namens und Kennzeichens des Vertragspartners zu Bekanntmachungszwecken. GGKNW darf den Vertragspartner auf der eigenen Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunde nennen, es sei denn, die Parteien hätten eine davon abweichende Regelung in einer gesonderten Vereinbarung getroffen.

7.4. Die Berechtigung zur Verwendung der Marken der GGKNW oder gegebenenfalls des/der GGKNW-Labels entfällt in jedem Falle bei andauernder Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen einer getroffenen Vereinbarung, bei grober Verletzung von Pflichten aus diesen AGB, bei Schädigung der Reputation der GGKNW oder bei Aussagen oder Handlungen des Vertragspartners, die Werten und Zielen der GGKNW zuwiderlaufen. GGKNW kann dem Vertragspartner vor Entzug der Berechtigung eine Frist zur Korrektur des Fehlverhaltens setzen.

7.5. Nach Beendigung der Zusammenarbeit dürfen die im Rahmen dieser Vereinbarung gegenseitig zur Verfügung gestellten Materialien und Rechte (wie insb. Logos, Labels) nicht weiterverwendet werden und sind, wo erforderlich, zurückzugeben. Davon ausgeschlossen ist die Erwähnung der Zusammenarbeit als Referenz.

8. Webseiten

8.1. GGKNW betreibt diverse Webseiten zu Informationszwecken.

8.2. Informationen und Daten auf den Webseiten dienen allein Informationszwecken, ohne dass der Kunde sich auf die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen verlassen darf. GGKNW haftet nicht für vorübergehende fehlende Zugänglichkeit der Webseiten resp. spezifischer Anwendungen und Funktionalitäten der Webseiten.

8.3. GGKNW ist ausschliesslich für Inhalte der Webseiten verantwortlich, die selbst erstellt, veröffentlicht und verbreitet werden. GGKNW haftet nicht für die Richtigkeit und Rechtmässigkeit von Informationen und Äusserungen Dritter, auch wenn solche Informationen den Nutzern auf einer von GGKNW betriebenen Webseite oder Social Media Plattform zugänglich gemacht werden.

8.4. Widerrechtliche oder diffamierende Äusserungen auf den Webseiten sind nicht zulässig und werden durch GGKNW umgehend gelöscht. GGKNW behält sich rechtliche Schritte gegenüber fehlbaren Nutzern vor.

9. Vertragsänderungen

9.1. Sämtliche Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

9.2. GGKNW ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. Die aktuelle Version wird auf der Homepage publiziert und/oder dem Vertragspartner zugestellt. Nachträgliche Änderungen der AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb 30 Tagen seit Aufschaltung bzw. Zusendung der AGB schriftlich widerspricht.

10. Wirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

11. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit AGB oder einer gesonderten Vereinbarung sind – vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in der gesonderten Vereinbarung – die Gerichte am Sitz der GGKNW gGmbH zuständig. GGKNW steht es jedoch frei, ihre Ansprüche vor anderen zuständigen Gerichten an einem anderen Ort oder im Ausland geltend zu machen.

A.A. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für ein- und mehrteilige Fortbildungen der GGKNW gGmbH

1. Anmeldung
1.1 Mit der Anmeldung verpflichtet sich der/die Anmeldende zur Teilnahme an der gesamten Mehr-moduligen Fortbildungsreihe. Eine Anmeldung für einzelne Module ist nicht möglich.
1.2 Die Anmeldung muss schriftlich per Brief, Mail mit eingescanntem Anhang oder Telefax oder auf unserer Internetseite erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der/die Anmeldende die AGB an.
1.3 Die Anmeldung wird durch unsere schriftliche Bestätigung (per E-Mail) rechtsverbindlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Es wird bei Bedarf eine Nachrückerliste in der Reihenfolge der Anmeldungen geführt.

2. Durchführung
2.1 Bei Nichterreichen der jeweiligen Mindestteilnehmerzahl, kurzfristigem Ausfall der Seminarleitung oder aus anderen wichtigen Gründen kann das Seminar abgesagt werden. In diesen Fällen bietet die GGKNW gGmbH einen Ersatztermin an.
2.2 Die Durchführung der Fortbildungsreihe ist verbunden mit der Bereitstellung von Seminarmaterialien für die Teilnehmenden. Auf Anfrage werden zusätzlich zwei bis zu 60-minütige Beratungstermine via Telefon / Video angeboten. Dieses Angebot können Teilnehmende bis 6 Monate nach Ende der Fortbildungsreihe in Anspruch nehmen.

3. Übernachtung und Verpflegung
3.1 Die Teilnehmenden übernehmen die Reservierung und Buchung ihrer Unterkunft selbständig. Ggf. ist ein Zimmerkontingent in der Tagungsstätte reserviert. Die Kosten für Übernachtungen sind nicht Bestandteil des Seminarpreises und von den Teilnehmenden selbst zu entrichten. Die Beachtung der Stornierungsbedingungen bei Übernachtungen obliegt den Teilnehmenden.
3.2 Getränke und Verpflegung während der Seminarzeiten sind in den Kursgebühren enthalten. Ausgenommen hiervon sind Sonderwünsche außerhalb der Tagungspauschale.

4. Teilnahmegebühren
4.1 Mit der Anmeldung zu der Fortbildung verpflichtet sich der/die Unterzeichnende zur Zahlung der gesamten Kursgebühr. Für jedes Fortbildungsmodul wird eine Teilrechnung durch die GGKNW gGmbH erstellt. Diese ist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zu begleichen. Abweichende Zahlungsmöglichkeiten bedürfen der Sondervereinbarung mit der GGKNW gGmbH.

5. Zertifikat
5.1 Am Ende der Fortbildungsreihe erhält jede/r Teilnehmende bei Anwesenheit an mindestens 80 % der Seminartage ein Bescheinigung oder Zertifikat (gemäss den Vereinbarungen).

6. Rücktritt
6.1 Ein Rücktritt von der Fortbildungsreihe ist bis 3 Wochen vor Beginn des ersten Fortbildungsmoduls möglich. Der Rücktritt muss grundsätzlich schriftlich erklärt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Rücktrittsfrist ist der Posteingang bei der GGKNW gGmbH. Bei rechtzeitigem und schriftlich erklärtem Rücktritt ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200 Euro zu entrichten.
6.2 Bei späterer Rücktrittserklärung oder Nichtteilnahme muss der Teilnahmebetrag der gesamten Fortbildungsreihe gezahlt werden. Dies gilt nicht, wenn der/die Anmeldende vor Beginn der Fortbildungsreihe eine/n Ersatzteilnehmer/-in anmeldet oder der Platz vor Beginn der Fortbildungsreihe durch die ggf. bestehende Nachrückerliste besetzt werden kann. In diesen Fällen wird nur die Bearbeitungsgebühr von 200 Euro fällig.

7. Haftung
7.1 Die GGKNW gGmbH haftet nicht für etwaige Vermögensschäden der Teilnehmenden, die aus einer nicht zustande gekommenen Fortbildungsreihe oder einem Abbruch einer Fortbildungsreihe resultieren.

8. Kündigung
8.1 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung zwischen den Fortbildungsmodulen sind die Kosten der gesamten Mehr-moduligen Fortbildungsreihe durch die/den Teilnehmenden zu übernehmen. Ausgenommen sind vorzeitige Beendigungen aus nachgewiesenem wichtigem Grund (lang andauernde Krankheit, Unfall mit langandauernder Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsplatzverlust während der Dauer der Bildungsmaßnahme). In diesen Fällen kann der/die Teilnehmende die Fortbildungsvereinbarung nach Rücksprache mit der GGKNW gGmbH kündigen.
8.2 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Einhaltung der Rücktrittsfrist ist der Posteingang bei der GGKNW gGmbH.
8.3 Bei Zahlungsrückstand von zwei Monaten ist die GGKNW gGmbH berechtigt, den Fortbildungsvereinbarung fristlos zu kündigen. Im Fall dieser außerordentlichen Kündigung durch die GGKNW gGmbH wegen vertragswidrigen Verhaltens des/der Teilnehmenden hat diese(r) die Veranstaltungsgebühren in voller Höhe zu entrichten.

9. Nebenabreden
9.1 Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.

10. Datenschutz
10.1 Mit der Seminaranmeldung erklären sich die anmeldenden Personen bzw. der anmeldende Betrieb mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung der Daten einverstanden.
10.2 Die Daten werden ausschließlich für die interne Verwaltung und Bearbeitung der GGKNW-Seminare benutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von Kontaktdaten (Name, Vorname, Arbeitgeber, Ort) in Teilnehmerlisten an Mitteilnehmende der gleichen Veranstaltung, an Seminarleitungen und an die Tagungsstätte.

11. Salvatorische Klausel
11.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind sich in diesem Fall darüber einig, dass die unwirksame Regelung durch eine solche ersetzt wird, die dem ursprünglichen Sinn dieser Vertragsbestimmung am nächsten kommt.

12. Gerichtsstand ist Düsseldorf

A.C.  ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für Seminare und Coachings der GGKNW gGmbH

1. Anmeldung
1.1. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der/die Anmeldende zur Teilnahme an dem Seminar.
1.2. Die Anmeldung muss schriftlich per Brief, Mail mit eingescanntem Anhang oder Telefax oder auf unserer Internetseite erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der/die Anmeldende die AGB an.
1.3. Die Anmeldung wird durch unsere schriftliche Bestätigung (per E-Mail) rechtsverbindlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Es wird bei Bedarf eine Nachrückerliste in der Reihenfolge der Anmeldungen geführt.

2. Durchführung
2.1. Bei Nichterreichen der jeweiligen Mindestteilnehmerzahl, kurzfristigem Ausfall der Seminarleitung oder aus anderen wichtigen Gründen kann das Seminar abgesagt werden. In diesen Fällen bietet die GGKNW gGmbH einen Ersatztermin an.
2.2. Die Durchführung des Seminars ist verbunden mit der Bereitstellung von Seminarmaterialien für die Teilnehmenden.

3. Übernachtung und Verpflegung
3.1. Die Teilnehmenden übernehmen die Reservierung und Buchung ihrer Unterkunft selbständig. Ggf. ist ein Zimmerkontingent in der Tagungsstätte reserviert. Die Kosten für Übernachtungen sind nicht Bestandteil des Seminarpreises und von den Teilnehmenden selbst zu entrichten. Die Beachtung der Stornierungsbedingungen bei Übernachtungen obliegt den Teilnehmenden.
3.2. Getränke und Verpflegung während der Seminarzeiten sind in den Kursgebühren enthalten. Ausgenommen hiervon sind Sonderwünsche außerhalb der Tagungspauschale.

4. Teilnahmegebühren
4.1. Nach Ablauf der Anmeldefrist und bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl wird von der GGKNW gGmbH eine Rechnung erstellt. Diese ist innerhalb von 14 Tagen zahlbar.

5. Rücktritt
5.1. Ein Rücktritt von der Seminarteilnahme ist bis vier Wochen vor Beginn des Seminars möglich. Die Stornierung der Anmeldung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Einhaltung der Rücktrittsfrist ist der Posteingang bei der GGKNW gGmbH. Bei rechtzeitigem und schriftlich erklärtem Rücktritt ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 Euro zu entrichten. Bei Abmeldungen bis zwei Wochen vor Seminarbeginn ist die halbe, bei späterer Absage die gesamte Seminargebühr zu entrichten. Dies gilt nicht, wenn der/die Anmeldende vor Seminarbeginn eine/n Ersatzteilnehmer/-in anmeldet oder der Platz vor Beginn der Seminarreihe durch die ggf. bestehende Nachrückerliste besetzt werden kann. In diesen Fällen wird nur die Bearbeitungsgebühr von 75 Euro fällig.

6. Haftung
6.1. Die GGKNW gGmbH haftet nicht für etwaige Vermögensschäden der Teilnehmenden, die aus einem nicht zustande gekommenen Seminar oder einem Abbruch eines Seminars resultieren.

7. Datenschutz und Datenweitergabe
7.1. Mit der Seminaranmeldung erklären sich die anmeldenden Personen bzw. der anmeldende Betrieb mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung der Daten einverstanden.
7.2. Die Daten werden ausschließlich für die interne Verwaltung und Bearbeitung der GGKNW-Seminare benutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von Kontaktdaten (Name, Vorname, Arbeitgeber, Ort) in Teilnehmerlisten an Mitteilnehmende der gleichen Veranstaltung, an die Seminarleitungen und an die Tagungsstätte.

8. Salvatorische Klausel
8.1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind sich in diesem Fall darüber einig, dass die unwirksame Regelung durch eine solche ersetzt wird, die dem ursprünglichen Sinn dieser Vertragsbestimmung am nächsten kommt.

9. Gerichtsstand ist Düsseldorf

B.  ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der GGKNW gGmbH für Beratungen

Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der GGKNW gGmbH und sind für alle Verträge der GGKNW (nachfolgend Auftragnehmer) mit sämtlichen Geschäftspartnern (nachfolgend Auftraggeber) anzuwenden. Die hier aufgeführten AGB entfalten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte Wirkung, auch ohne dass erneut auf die AGB hingewiesen wird. Die GGKNW akzeptiert keine entgegenstehenden AGB sowie abweichende Geschäftsbedingungen von Auftraggebern und stimmt diesen auch nicht stillschweigend zu. Dies gilt insbesondere für Einkaufs- und Zahlungsbedingungen der jeweiligen Auftraggeber. Für die Auftraggeber (u. Teilnehmenden) an den von der GGKNW gGmbH durchgeführten Seminare, Schulungen, Coachings, Online-Trainings und für die allgemeinen Beratungen von Trägern, Kommunen, Instituten, Einrichtungen und auch für sonstige Unternehmensberatungen gelten diese AGB der GGKNW, insofern nicht auch ergänzende Sonderregelungen und Erweiterungen der AGB Anwendung finden.

1. Vertragsschluss

1.1 Alle durch den Auftragnehmer abgegebenen Angebote sind unverbindlich und freibleibend, andernfalls sind Angebote kenntlich als verbindlich bezeichnet.

1.2 Sofern der Auftraggeber eine entsprechende Bestellung aufgibt, ist diese gemäß §145 BGB ein bindendes Vertragsangebot. Dieses Vertragsangebot kann von dem Auftragnehmer durch mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung angenommen werden. Ein Vertrag ist dann durch explizite Annahme und / oder konkludentes Handeln zustande gekommen, inklusive der hier vorliegenden AGB.

1.3 Durch gesetzliche Neuerungen oder andere Veränderungen können einzelne vertragliche Leistungen geringfügig vom Angebot abweichen. Dies toleriert der Auftragnehmer, sofern diese Abweichungen das Ergebnis nicht beinträchtigen und die Leistung nur unwesentlich und für den Auftraggeber zumutbar ändern.

1.4 Nicht schriftliche Nebenabreden und sonstige Zusicherungen von Personal des Auftragnehmers (ausgenommen der Geschäftsführung), die nicht explizit durch die Geschäftsführung der GGKNW gGmbH schriftlich gebilligt werden, sind unwirksam, sofern sie über den schriftlich vereinbarten Umgang der Leistungen und / oder Lieferungen hinausgehen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass sämtliche Nebenabreden schriftlich erfolgen müssen, dies gilt auch für die Änderung der Schriftform selbst.

2. Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber

2.1 Nach Erbringung der Leistung teilt der Auftragnehmer die Abnahmefähigkeit mit. Ergibt die Abnahmeprüfung, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist und somit der Leistungsbeschreibung, dem Pflichtenheft oder in Ermangelung dieser der üblichen Qualität entspricht oder ausschließlich unwesentliche, insgesamt nicht beeinträchtigende Mängel vorliegen, wird unverzüglich vom Auftraggeber die Abnahme der Leistung erklärt. Wird die Abnahme nicht ausdrücklich erklärt, so gilt die Leistung gleichwohl als abgenommen, sofern und sobald der Auftraggeber die durch Leistungserbringung geschaffenen Leistungen nutzt, ohne konkrete Rügen in Betreff auf Mängel gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen und deren Beseitigung zu ermöglichen (konkludente Abnahme).

2.2 Einer Abnahme steht es gleich, wenn die abnahmefähige Leistung nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer bestimmten angemessenen Frist (hier, 10 Arbeistage) abgenommen wird. Nach Ablauf der Frist gilt die Abnahme als erklärt und die Fälligkeit der vereinbarten Entgelte tritt mit Fristablauf ein.

2.3 Der Auftragnehmer kann im Rahmen der Zumutbarkeit für vertragsgemäß erbrachte Teilleistungen eine Abschlagszahlung in vereinbarter Höhe verlangen. Sofern eine Abschlagszahlung der Höhe nach nicht festgelegt ist, gilt eine angemessene Zahlung als vereinbart, deren Höhe dem Anteil der abgenommenen oder abnahmefähigen Teilleistung im Verhältnis zur Gesamtleistung entspricht. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 632 a Abs. 1, Abs. 2 und 4 BGB.

2.4 Bei einer Abnahme festgestellte Mängel werden durch den Auftraggeber in einer Dokumentation festgehalten und dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Die Beseitigung erfolgt im Rahmen der Nachbesserungspflichten. Gleiches gilt im Falle der Abnahme von selbständigen Teilleistungen. Die Abnahme solcher Teilleistungen ist eine echte Abnahme i. S. d. § 640 BGB. Sofern und soweit es sich um wesentliche Mängel handelt, wird nach Beseitigung der festgestellten Mängel die nochmalige Abnahme gemäß oben stehender Bedingungen unverzüglich vorgenommen.

2.5 Spätestens mit Abnahme oder Ablauf der gesetzten Frist zur Abnahme der im Wesentlichen vertragsgemäß erbrachten Leistung wird die gesamte vereinbarte Vergütung für die Leistung fällig, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbestimmungen getroffen wurden. Sodann hat die Zahlung binnen drei Wochen zu erfolgen.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1 Es gelten die vereinbarten Preise, die den jeweiligen Leistungen zugrunde liegen. Wurde keine Auftragsbestätigung erteilt, so gilt ersatzweise das dem Auftrag vorangegangene Angebot. Die Vergütungselemente decken keine Zusatzleistungen, sondern lediglich die in der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem ersatzweisen jeweiligen Angebot aufgeführten Leistungen ab. Weitergehende Zusatzleistungen sind entsprechend gesondert zu vergüten, wobei diese auch schriftlich niederzuschreiben sind.

3.2 Für Leistungen die als Zusatzleistung durch den Auftragnehmer erbracht werden und durch den Auftraggeber in Auftrag gegeben wurden und keine Vergütung vereinbart wurde, gilt entsprechend § 632 Abs.1 und 2 BGB.

3.3 Anfallende Auslagen (z.B. Reisekosten, Unterbringungskosten, Dritte Experten), die vom Auftragnehmer für die Ausführung des Auftrags bzw. die Umsetzung des Vertrages erforderlich werden, sind vom Auftraggeber gesondert zu erstatten. Der Auftragnehmer wird hierfür die erforderlichen Nachweise einzeln bereitstellen und sofern nicht in einem entsprechenden Angebot bereits ausgewiesen, vorab mit dem Auftraggeber abstimmen.

3.4 Alle Rechnungen sind, wenn nicht gegensätzlich vereinbart, innerhalb von 3 Wochen vom Auftraggeber zu begleichen. Für den Fall einer abweichenden Vereinbarung in Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder Verträgen ist der Auftraggeber spätestens nach dem innerhalb der jeweiligen Vereinbarungen getroffenen Zahlungsziel im Verzug. Die Zahlung gilt als ausgeglichen, sobald ein Zahlungseingang beim vom Auftragnehmer angegeben Konto erfolgt. Im Verzugsfall gilt die gesetzliche Regelung nach § 288 Abs. 2 BGB.

3.5 Alle Beträge verstehen sich Netto zzgl. anfallender gesetzlicher Umsatz- / Mehrwertsteuern, ggf. weiterer Abgaben.

3.6 Es gilt als vereinbart, dass die Rechnungstellung in Euro erfolgt. Fremdwährungen werden durch den Auftrag nur nach ausdrücklicher Abstimmung akzeptiert. Für den Fall von Zahlungen in Fremdwährung erfolgt eine Umrechnung der zugrundeliegenden Währung in Euro auf Basis des Vortagesschlusskurses der EZB. Sofern kein Schlusskurs ermittelt werden kann oder vorliegt, gilt der letzte veröffentlichte Schlusskurs.

3.7 Bei einer erkennbaren oder absehbaren Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, insbesondere bei einer schlechten Zahlungsmoral oder einer bekanntgewordenen Verschlechterung der Bonität des Auftraggebers, kann der Auftragnehmer für die weitere Erbringung von Lieferungen und Leistungen Sicherheiten verlangen. Angemessene Sicherheiten sind Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer in der EU ansässigen Bank, Genossenschaftsbank oder Sparkasse. Bei Verweigerung zur Stellung von Sicherheiten seitens des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach angemessener Frist, unter Anwendung des § 321 Abs. 2 BGB vom Vertrag zurückzutreten.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, zur Erreichung des Vertragszwecks unentgeltlich mitzuwirken und ggf. auch Mitarbeitende aktiv mitwirken zu lassen, wenn und soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.

4.2 Der Einwand des durch die nicht oder nicht sachgerecht erfolgende Erfüllung der Mitwirkungspflicht durch den Auftraggeber bestehenden Mitverschuldens nach § 254 BGB bleibt unberührt.

5. Haftung

5.1 Die GGKNW gGmbH haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter / Vertreterinnen oder Erfüllungsgehilfen / Erfüllungsgehilfinnen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5.2 Über die in 5.1. genannten Punkte hinaus haftet der Auftragnehmer nur, soweit die Schadensersatzansprüche durch eine (Betriebs-)Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung. Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.

6. Sonstiges

6.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind sich in diesem Fall darüber einig, dass die unwirksame Regelung durch eine solche ersetzt wird, die dem ursprünglichen Sinn dieser Vertragsbestimmung am nächsten kommt.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 

6.2 Gerichtsstand ist Düsseldorf

6.3 Die GGKNW gGmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und auch nicht dazu bereit.